Durch den glücklichen Umstand des fehlenden Bebauungsplans war unsere Auflage gemäß § 34 Bau GB die Einbindung in die Umgebung. Entsprechend verfuhren wir mit der Anordnung des Baukörpers in Straßenflucht und der Geschossigkeit gemäß den Nachbarhäusern. Die moderne, klare Formensprache mit scharf geschnittenen Kanten fand Zustimmung bei Gemeinde und Bauverwaltung.
Das Grundstück liegt am Ortsrand an einem leicht ansteigenden Erschließungsweg und ist durch zwei markante Geländebrüche geprägt. Der erste beginnt direkt und parallel zur Straße und ist ca. 3,00 m hoch, der zweite begrenzt das Grundstück und den Garten nach Osten und Süden und ist ca. 6-8 m hoch. Diese enorme Geländekante lässt den Garten nicht zur auslaufenden Fläche, sondern zu einem gefassten Raum werden.
Der erste Geländebruch wird durch eine geschosshohe Sockelzone abgefangen, in der dienende Räume mit untergeordneten Funktionen untergebracht sind. Darüber auf Gartenniveau befinden sich die Wohnräume. Im Obergeschoss mit Dachterrasse vor jedem Raum und schönem Blick durch die Baumkronen zum Horizont liegen die Individualräume.
Der Sockel muss robust und widerstandsfähig gegen Erdreich und Feuchte sein, folgerichtig besteht er aus einer dicken Sichtbetonwand aus wärmedämmendem Leichtbeton. Der Überhang des darüber liegenden weißen, sauberen Hauses dient gleichtzeitig als Vordach am Haupteingang. Der Grundriss ist im Wohngeschoss offen und mit fließendem Übergang zum Garten.
Das Gebäude ist ein Massivbau mit hoch gedämmter Fassade und Dach, die Fenster sind dreifach verglast. Mit der kontrollierten Wohnraumlüftung entstehen im Winter keine Energieverluste durch Fensterlüftung, bei gleich bleibender Luftqualität. Die Luft-Wasser-Wärmepumpe als Heizung ist effizient und deckt zudem den gesetzlich geforderten Einsatz regenerativer Energien problemlos ab. Die in allen Räumen verlegte Fußbodenheizung auf Massivparkett schafft die gewünschte Behaglichkeit, der offene Kamin sorgt für die dazugehörige Atmosphäre.