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10.12.2013

LBO-Änderung zu Rauchwarnmeldern

Seit 23. Juli 2013 ist in Baden-Württemberg eine Einbaupflicht für Rauchwarnmelder in der Landesbauordnung (LBO) verankert.
Schlafräume und deren Rettungswege sind jeweils mit mindestens einem Rauchwarnmelder auszustatten. Bestehende Gebäude sind bis zum 31. Dezember 2014 nachzurüsten.
Der im § 15 LBO-Brandschutz neu angefügte Absatz 7 lautet wie folgt:
"Aufenthaltsräume, in denen bestimmungsgemäß Personen schlafen, sowie Rettungswege von solchen Aufenthaltsräumen in derselben Nutzungseinheit sind jeweils mit mindestens einem Rauchwarnmelder auszustatten. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Eigentümerinnen und Eigentümer bereits bestehender Gebäude sind verpflichtet, diese bis zum 31. Dezember 2014 entsprechend auszustatten. Die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft obliegt den unmittelbaren Besitzern, es sei denn, der Eigentümer übernimmt die Verpflichtung selbst."

Den kompletten Text der LBO können Sie unter folgendem link der Architektenkammer einsehen: Landesbauordnung für Baden-Württemberg

 

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