Wurden in den letzten 10 Jahren 16 oder 19 v. H. Umsatzsteuer berechnet, sollte die zuviel bezahlte Umsatzsteuer vom Wasserversorgungsunternehmen zurückgefordert werden. Wurde der Anschluss durch einen Gebührenbescheid berechnet, kann nur billigkeitshalber zurückerstattet werden.