Aktuell-Archiv:

04.01.2010

Ab 1. Januar 2010 tritt das EWärmeG BW für Altbauten in Kraft, das vorschreibt, dass bei einem Heizanlagenaustausch in Wohngebäuden 10 Prozent der Wärme mit erneuerbaren Energien erzeugt werden muss.
Dieses Landesgesetz für Baden-Württemberg betrifft Eigentümer bestehender Wohngebäude, die ihre Heizungsanlage ab dem 1. Januar 2010 austauschen.

Sie haben die Wahl zwischen Solarenergie, Pellet/Holzheizung, Bioöl/Biogas und Wärmepumpen. Alternativ können Sie anstelle des Pflichtanteils erneuerbarer Energien eine der folgenden vier Ersatz-Techniken einsetzen: besonders gute Wärmedämmung, Kraft-Wärme-Kopplung, Anschluss an ein Fern-/Nahwärmenetz oder eine Photovoltaik-Anlage.

Nähere Informationen finden Sie unter dem passenden link des Umweltministeriums Baden Württembergs EWärmeG BW für Altbauten

Für die Nutzung erneuerbarer Energien können Sie staatliche Zuschüsse beantragen.
Infos zur Förderung

 

powered by webEdition CMS