Ab dem 1.10.2009 gelten die strengeren Vorschriften der novellierten Energiesparverordnung EnEV 2009. Diese lösen die Vorschriften der bisherigen EnEV 2007 ab. Alle Bauanträge, die nach dem 1.10.2009 eingereicht werden, unterliegen automatisch der neuen EnEV 2009.
link zur EnEV 2009
Ab nächstem Jahr sind nach dem Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG), das am 1.1.2010 in Kraft tritt, erstmals auch Eigentümer bestehender Wohngebäude verpflichtet, mindestens 10 % erneuerbare Energien für die Erzeugung von Wärme einzusetzen.
Für Umbau- und Sanierungsmaßnahmen bzw. Neubauten können Fördermittel über die KfW, das BAFA oder Energielieferanten beantragt werden. Wichtig ist dafür, dass die Mittel teilweise vor Beginn der baulichen Maßnahmen beantragt werden müssen.
link zur KfW
link zum BAFA